Berufstätige

 

 

Berufstätige haben die Möglichkeit, zu den Randzeiten morgens und abends einen verbindlichen Termin mit uns zu vereinbaren; hierfür fallen keine weiteren Kosten an.

 

Frühere Praxistermine und Hausbesuche ab 7:00 Uhr sowie Abendtermine nach 18 Uhr werden als Privatleistung angeboten und gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.